· Fachbeitrag · § 7 EStG
Anforderungen an ein Gutachten
Für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist eine Zertifizierung des Gutachters als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 nicht zwingend erforderlich. Die hinreichende Qualifizierung eines Sachverständigen im Hinblick auf ein erstelltes Gutachten zur Restnutzungsdauer eines Gebäudes kann sich auch ohne Zertifikat aus anderen Umständen ergeben. |
Hintergrund
Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG können anstelle der Absetzungen nach Satz 1 der Vorschrift die der tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes entsprechenden AfA vorgenommen werden. Nutzungsdauer im gesetzlichen Sinne ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann (§ 11c Abs. 1 Satz 1 EStDV).
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG räumt dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ein („können“), ob er sich mit dem typisierten festen AfA-Satz nach Satz 1 der Vorschrift zufriedengibt oder eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer geltend macht. Entsprechend trägt er die Darlegungslast. Dabei kann er sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint.
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