· Fachbeitrag · § 7 EStG
Aufteilung eines Kaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie in Grund- und Boden und Gebäudeanteil für Zwecke der AfA
Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden sowie den Gebäudeanteil aufzuteilen. |
Sachverhalt
Streitig war die Aufteilung von Anschaffungskosten auf Grund und Boden und Gebäude bei einem denkmalgeschützten Objekt.
Der Steuerpflichtige erwarb im Jahre 2003 ein mit einem denkmalgeschützten Gebäude bebautes Grundstück. Die Anschaffungskosten betrugen rund 84.000 EUR.
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