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  • · Fachbeitrag · § 62 ff. EStG

    Kein zwingender Ausschluss der Kindergeldberechtigung neu zugezogener Unionsbürger bei darlehensweiser Gewährung von SGB II-Leistungen

    Die Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch eines wirtschaftlich nicht aktiven Unionsbürgers, der gem. § 62 Abs. 1a Satz 3 Alt. 1 EStG i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 4 Satz 1 FreizügG/EU bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten bis zum Erwerb des Daueraufenthaltsrechts u. a. über ausreichende Existenzmittel verfügen muss, können auch im Fall eines darlehensweisen Bezugs von Leistungen nach SGB II erfüllt sein.

     

    Sachverhalt

    Streitig war der Kindergeldanspruch der Antragstellerin für ihre beiden Kinder im Zeitraum von April 2020 und bis Mai 2021: Die Antragstellerin ist portugiesische Staatsangehörige und Mutter der im August 2015 geborenen A und der im April 2019 geborenen B. Sie war bis 2015 nichtselbstständig tätig. Seither ist sie nicht erwerbstätig.

     

    Der leibliche Vater der Kinder ist deutscher Staatsangehöriger, wohnte (zumindest ab der Geburt des zweiten Kindes bis zur mündlichen Verhandlung vor dem FG) in dem Königreich der Niederlande (Niederlande) und war dort selbstständig erwerbstätig. Er bezog zunächst für beide Kinder mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen in den Niederlanden. Die niederländische Sozialversicherungsbank (Sociale Verzekeringsbank) stellte die Zahlungen jedoch zum 1.4.2020 mangels „Kooperation“ des Vaters ein.