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  • · Fachbeitrag · § 62 EStG

    Dreimonatiger Anspruchsausschluss nach § 62 Abs. 1a EStG ist unionsrechtswidrig

    Ein Unionsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Aufnahmemitgliedstaat begründet hat, kann nicht deshalb während der ersten drei Monate seines Aufenthalts vom Bezug von Kindergeld ausgeschlossen werden, weil er keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat bezieht.

     

    Sachverhalt

    Eine aus einem anderen Mitgliedstaat als Deutschland stammende Unionsbürgerin klagte vor einem deutschen Gericht gegen die Ablehnung ihres Kindergeldantrags für ihre drei Kinder durch die Familienkasse für die ersten drei Monate nach Begründung ihres Aufenthalts in Deutschland.

     

    Die Familienkasse war unter Hinweis auf § 62 Abs. 1a Satz 1 EStG der Auffassung, dass die Antragstellerin nicht die im Juli 2019 in Deutschland eingeführten Voraussetzungen erfülle, um als Unionsbürgerin Kindergeld während der ersten drei Monate beanspruchen zu können, weil sie in dieser Zeit keine „inländischen Einkünfte“ bezogen habe.

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