· Fachbeitrag · § 62 EStG
Anerkennung einer Vaterschaft und dadurch erlangter Aufenthaltstitel der Kindsmutter als Gestaltungsmissbrauch?
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob durch die rechtliche Anerkennung einer Vaterschaft und die damit einhergehenden Rechtsfolgen ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i. S. d. § 42 AO anzunehmen sein kann, auch wenn die Anerkennung der Vaterschaft möglicherweise allein mit dem Ziel erfolgte, über den Aufenthaltstitel der Kindsmutter einen Anspruch auf Kindergeld zu bewirken. |
Sachverhalt und Entscheidung
Das FG hat ernstliche Zweifel, dass die Rückforderung des ausbezahlten Kindergelds rechtmäßig ist. Im Streitfall erfüllte die Antragstellerin die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld. Insbesondere war unstreitig, dass die Antragstellerin über einen Wohnsitz im Inland verfügte und ihre beiden leiblichen Kinder mit ihr gemeinsam in einem Haushalt lebten.
Die Tatbestandswirkung des der Antragstellerin für den streitigen Zeitraum erteilten Aufenthaltstitels entfiel auch nicht etwa deshalb, weil dieser aufgrund eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten für die Beurteilung des Kindergeldanspruchs unberücksichtigt bleiben konnte.
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