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  • · Fachbeitrag · § 6 EStG

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten

    Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und der Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind.

     

    Zur Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs, dass die Anwendung der 1 %-Regelung ausschließt, hat das FG Niedersachsen folgende Rechtsgrundsätze aufgestellt:

     

    • Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. Im Streitfall ging es um die Verwendung von Abkürzungen für Kunden und Ortsangaben, um fehlende Ortsangaben bei Übernachtungen im Hotel, um Differenzen aus dem Vergleich zwischen den Kilometerangaben im Fahrtenbuch und laut Routenplaner sowie um die fehlende Aufzeichnung von Tankstopps. Maßgeblich ist nach Meinung des FG, ob trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist.
     

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