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  • · Fachbeitrag · § 6 EStG

    Leasingsonderzahlung bei Anwendung der Kostendeckelungsregelung

    Die bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung für einen Firmenwagen ist für Zwecke der Kostendeckelung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums zu verteilen, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Der BFH folgt damit der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die Kostendeckelung bei Anwendung der 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) bei einem Leasingfahrzeug. Der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelnde Steuerpflichtige nahm unter Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (IV C 6-S 2177/07/10004, BStBl I 09, 1326) eine Deckelung auf die im jeweiligen Streitjahr angefallenen Kfz-Kosten vor und begrenzte daher die Werte der zu berücksichtigenden privaten Kfz-Nutzung. In die Ermittlung der Kfz-Kosten für die Streitjahre bezog er die im Jahr 2011 geleistete Leasingsonderzahlung nicht (anteilig) ein.

     

    Das FA vertrat dagegen die Auffassung, die Entnahme für die Privatnutzung des Kfz sei in Höhe der sich nach der 1 %-Regelung ergebenden Werte anzusetzen. Eine Beschränkung der Entnahme auf die im jeweiligen Streitjahr angefallenen Pkw-Kosten komme nicht in Betracht, da diese die nach der 1 %-Regelung ermittelten Werte überschritten. Denn bei der Anwendung der Regelung zur Kostendeckelung sei die geleistete Leasingsonderzahlung gleichmäßig über den Leasingzeitraum zu verteilen und daher im jeweiligen Streitjahr anteilig zu berücksichtigen.

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