· Fachbeitrag · § 6 EStG
Keine Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils zu Buchwerten auf eine nicht natürliche Person
Aus § 6 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. EStG ist abzuleiten, dass die Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf eine nicht natürliche Person ‒ im vorliegenden Fall auf eine Stiftung ‒ auf der Seite des übertragenden Rechtsträgers eine Aufdeckung der stillen Reserven zur Folge hat und nicht zu Buchwerten möglich ist. |
Sachverhalt
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob eine unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Kommanditanteils auf eine Stiftung zu Buchwerten zulässig ist. Das FG Baden-Württemberg hat diesem Ansinnen jedoch eine klare Absage erteilt.
Hintergrund
Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, so sind nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Dies gilt auch bei der unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen sowie bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person.
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