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  • · Fachbeitrag · § 6 EStG

    Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Pick-ups und Anwendung der 1 %-Regelung

    Stellt das FG nur Tatsachen fest, aus denen weder bei einer Einzelbetrachtung noch in ihrer Zusammenschau die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs abgeleitet werden kann, fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Annahme, mit einem zum Betriebsvermögen gehörenden, typischerweise zum privaten Gebrauch geeigneten Kraftfahrzeug seien möglicherweise keine Privatfahrten unternommen worden.

     

    Sachverhalt

    Streitig war die Anwendung der sog. 1 %-Methode zur Ermittlung des Privatanteils (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) bei einem zum Betriebsvermögen gehörenden Pick-ups.

     

    Entscheidung

    Während das FG im Klageverfahren dem Steuerpflichtigen folgte, der das Vorliegen einer Privatnutzung bestritt, folgte der BFH dem FA, das einen Privatanteil nach der 1 %-Regelung ermittelt hatte.