· Fachbeitrag · § 50d EStG
Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit an Bord eines Schiffes im nationalen Seeverkehr nach Art. 14 DBA-Zypern 2011
Für die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit für eine Tätigkeit an Bord eines Schiffes im nationalen Seeverkehr hat nach Art. 14 Abs. 1 DBA-Zypern 2011 der Ansässigkeitsstaat (im Streitfall die Bundesrepublik Deutschland) das Besteuerungsrecht. Ein „Schiff im Binnenverkehr“ i. S. d. Art. 14 Abs. 4 DBA-Zypern 2011 ist ein solches, das auf innerhalb des Festlands liegenden Binnengewässern verkehrt. |
Sachverhalt
Der in Deutschland ansässige Steuerpflichtige war für ein Unternehmen mit Sitz in der Republik Zypern als Arbeitnehmer auf einer Passagierfähre tätig, die zwischen Hamburg und einer deutschen Nordseeinsel verkehrte. Die Fährstrecke verlief über die Elbe und über das küstennahe Meer, welches noch innerhalb der zum Inland zählenden 12-Meilen-Zone lag.
Nach dem DBA Zypern 2011 sind Arbeitnehmervergütungen grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers zu versteuern. Demgegenüber sind Vergütungen für eine an Bord eines Seeschiffes im internationalen Verkehr oder an Bord eines Schiffes im Binnenverkehr ausgeübte Tätigkeit, in dem Staat zu versteuern, in dem sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.
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