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  • · Fachbeitrag · § 5 EStG

    Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell

    Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. Dies gilt auch für Aufwendungen für diejenigen Arbeitnehmer, mit denen das Unternehmen am betreffenden Bilanzstichtag zwar noch keine gesonderte Freistellungsvereinbarung getroffen hat und die sich noch nicht in der Freistellungsphase befunden haben, die nach dem Anstellungsvertrag aber bereits einen entsprechenden Anspruch haben.

     

    Sachverhalt

    Streitig war die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell in den Streitjahren 2010 bis 2012:

     

    Die Steuerpflichtige bietet bestimmten Führungskräften ein Vorruhestandsmodell an, wonach sich die Führungskräfte für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vor Erreichen der Regelaltersgrenze bei Fortzahlung von 70 % der jährlichen Bruttovergütung von der Arbeitsleistung freistellen lassen können. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Dauer des Anstellungsvertrags bei Erreichen der Regelaltersgrenze mindestens 25 Jahre beträgt und vor Beginn der Freistellung eine gesonderte Freistellungsvereinbarung geschlossen wird.