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  • 15.08.2023 · Fachbeitrag · § 4 EStG

    Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als Betriebseinnahmen

    | Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Denn aus dem Betriebsausgabenabzugsverbot des § 4 Abs. 5b EStG folgt keine symmetrische Besteuerung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, die eine außerbilanzielle Kürzung des Gewinns um die Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer rechtfertigen könnte. |

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