· Fachbeitrag · § 3a EStG
Ist der Sanierungsgewinn steuerfrei?
Eine unternehmensbezogene Sanierung i. S. v. § 3a Abs. 1 S. 1 EStG und § 3a Abs. 2 EStG liegt nicht vor, wenn im Zeitpunkt des Schuldenerlasses das wesentliche Betriebsvermögen des Unternehmens bereits seit Jahren an einen Dritten veräußert war und die im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens mit den Insolvenzgläubigern vereinbarte und durch die rechtskräftige Bestätigung des Insolvenzplans eingetretene Restschuldbefreiung keinen Bezug mehr zu diesem Unternehmen hatte, sondern dazu diente, das zukünftige, erneut durch unternehmerische Tätigkeiten geprägte Erwerbsleben des Klägers nicht durch Altschulden zu belasten. |
Sachverhalt
Streitig war, ob ein Sanierungsgewinn des Steuerpflichtigen nach Maßgabe des § 3a EStG steuerfrei ist.
Entscheidung
Das FG hat dies verneint und die Klage aus den nachfolgenden Gründen abgewiesen.
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