14.07.2025 · Fachbeitrag · § 35 EStG
Steuerermäßigung bei Gewerbeeinkünften im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahrs
Bei der Bestimmung der Steueranrechnung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG) ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am Ende des (ggf. abweichenden) Wirtschaftsjahrs an der Mitunternehmerschaft beteiligt waren.
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