14.07.2025 · Fachbeitrag · § 35 EStG
Steuerermäßigung bei Gewerbeeinkünften im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahrs
| Bei der Bestimmung der Steueranrechnung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG) ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am Ende des (ggf. abweichenden) Wirtschaftsjahrs an der Mitunternehmerschaft beteiligt waren. |
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