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  • 14.07.2025 · Fachbeitrag · § 35 EStG

    Steuerermäßigung bei Gewerbeeinkünften im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahrs

    | Bei der Bestimmung der Steueranrechnung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG) ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am Ende des (ggf. abweichenden) Wirtschaftsjahrs an der Mitunternehmerschaft beteiligt waren. |