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  • · Fachbeitrag · Abgabenordnung

    Keine verlängerte Abgabefrist bei eigener Steuererklärung eines Steuerberaters

    von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover

    Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 10.12.2025 (3 K 203/25) zur Verlängerung der eigenen Abgabefrist der Steuererklärung durch einen Steuerberater entschieden.

     

    Sachverhalt

    Der Kläger war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Daneben betrieb der Kläger noch eine eigene beratende Tätigkeit als Einzelunternehmer.

     

    Im Streitjahr stellte der Kläger einen Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung mit der Begründung des massiven Anstiegs der allgemeinen Arbeitsbelastung in der Steuerberaterbranche. Das FA lehnte den Fristverlängerungsantrag ab. Es läge kein Ausnahmefall vor, der eine Fristverlängerung rechtfertige.

     

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