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  • · Fachbeitrag · § 33a EStG

    Abzug von Unterhaltsaufwendungen für ein Auslandsstudium als außergewöhnliche Belastung

    Die über den Freibetrag für die auswärtige Unterbringung des Kindes nach § 33a Abs. 2 S. 1 EStG hinausgehenden Unterhaltsaufwendungen für ein Auslandsstudium sind aufgrund der Abgeltungswirkung des Kinder- und Ausbildungsfreibetrags nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die Frage, ob Aufwendungen für das Auslandsstudium eines Kindes über die Freibetragsregelung des § 33a Abs. 2 EStG hinaus als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abziehbar sein können. Das FG hat dies verneint und die Klage abgewiesen.

     

    Entscheidung

    Eine Berücksichtigung der Kosten eines Auslandsstudiums gem. § 33 Abs. 1 EStG kam im Streitfall nicht in Betracht, weil der Abzug typischer Unterhaltsaufwendungen, zu denen auch Unterhalt für die Ausbildung eines Kindes gehören kann, speziell in § 33a EStG geregelt ist. § 33a Abs. 4 EStG sperrt insoweit den Rückgriff auf § 33 EStG.