Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · § 32 EStG

    Volontariat als Berufsausbildung

    Als Berufsausbildung i. S. v. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG sind alle Maßnahmen anzusehen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, und zwar unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob es sich bei dem zweijährigen Volontariat eines Kindes um eine Berufsausbildung handelt.

     

    Entscheidung

    Im Streitfall enthielt das Volontariat zwar Ausbildungsmaßnahmen. Für den Ausbildungscharakter sprach weiter, dass der Erwerb von für die Tätigkeit eines Redakteurs relevanten Kenntnissen und Fähigkeiten im Rahmen des Volontariats allgemein anerkannt ist. Gleichwohl versagte das FG dem Volontariat den Ausbildungscharakter, da den Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Gesamtwürdigung Kriterien von zumindest gleichwertigem Gewicht gegenüberstanden, die für den Charakter eines Arbeitsverhältnisses sprechen.

     

    Denn wer nach einem abgeschlossenen Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaft ein zweijähriges Volontariat bei der Pressestelle einer Universität mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden und 50 Minuten durchführt und hierfür ein monatliches Grundgehalt von 2.725 EUR erhält, befindet sich auch dann nicht in einer Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen Sinne, wenn der Volontariatsvertrag als Ausbildungsvertrag bezeichnet ist, das Volontariat Ausbildungsmaßnahmen enthält (z. B. ein vierwöchiges Volontärseminar bei einem Journalistenzentrum und weitere Hospitationen) und der Volontär fachkundige Unterweisung erhält, die vom Volontär geschuldete und erbrachte Arbeitsleistung jedoch im Vordergrund steht.

     

    Fundstelle

    Quelle: ID 50948900