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  • · Fachbeitrag · § 3 EStG

    Steuerfreiheit einer von den USA versorgungshalber gewährten Invaliditätsentschädigung

    Das in § 3 Nr. 6 S. 1 EStG enthaltene Tatbestandsmerkmal „aus öffentlichen Mitteln“ ist nicht auf inländische Mittel beschränkt, sondern erfasst auch ausländische Mittel. Entsprechend ist eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika für eine im Dienst erlittene Beschädigung erhält, nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei.

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige war Angehöriger der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Im Einsatz war er körperlich schwerstgeschädigt worden und ist seitdem behindert. Er bezog im Streitjahr 2020 von der US-Bundesregierung eine Invaliditätsentschädigung (disability compensation), die er als nach dem DBA USA steuerfreie sonstige Einkünfte erklärte. Dagegen berücksichtigte das FA bei der Berechnung des Steuersatzes die Invaliditätsentschädigung nach dem Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG.

     

    Entscheidung

    Nach erfolglosem Einspruch gab das FG der eingelegten Klage statt. Im Revisionsverfahren bestätigte der BFH die vom FG vertretene Rechtsauffassung und wies die vom FA eingelegte Revision ab.