· Fachbeitrag · § 23 EStG
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an die Eltern
Die Überlassung einer Wohnung an die Eltern ist nicht als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken des Gebäudeeigentümers und Steuerpflichtigen anzusehen. |
Sachverhalt
Wird eine Immobilie innerhalb des Zehnjahreszeitraums gemäß § 23 EStG veräußert, kann die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns durch die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken unter den zeitlichen Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG vermieden werden.
Entscheidung
Der BFH hat nun im Rahmen eines Beschlusses über eine Nichtzulassungsbeschwerde erneut klargestellt, dass die Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG auf an die Eltern überlassene Wohnungen geklärt ist. Denn aus der bisher ergangenen Rechtsprechung des BFH ergibt sich eindeutig, dass die Überlassung einer Wohnung an Eltern nicht als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken des Steuerpflichtigen anzusehen ist.
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