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  • · Fachbeitrag · § 23 EStG

    Für ein privates Grundstücksveräußerungsgeschäft maßgebliche Zeitpunkte der Anschaffung und Veräußerung

    Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG sind grundsätzlich die Zeitpunkte maßgebend, in denen die obligatorischen Verträge abgeschlossen wurden.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die Frage, ob ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i. S. v. § 23 EStG vorliegt. Streitig war, auf welche Zeitpunkte für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung abzustellen ist.

     

    Entscheidung

    Das FG entschied vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass grundsätzlich die Zeitpunkte maßgebend sind, in denen die obligatorischen Verträge abgeschlossen wurden.