· Fachbeitrag · § 23 EStG
Anschaffung bei entgeltlichem Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer grundbesitzenden GbR
Die infolge des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer grundstücksbesitzenden GbR gegen Abfindung bei den verbleibenden Gesellschaftern stattfindende Anwachsung des Anteils des Ausgeschiedenen (§ 712 Abs. 1 BGB) stellt eine entgeltliche „Anschaffung“ einer Beteiligung i. S. v. § 23 Abs. 1 S. 4 EStG durch die verbleibenden Gesellschafter dar, da die verbleibenden Gesellschafter jeweils einen weiteren Anteil an der Personengesellschaft erwerben, was gemäß § 23 Abs. 1 S. 4 EStG als anteilige Anschaffung des Wirtschaftsguts Grundstück gilt. |
Sachverhalt
Streitig war, ob der Steuerpflichtige einen ihm aus der Veräußerung einer Immobilie, die im Gesamthandseigentum mehrerer Gesellschafter gestanden hatte, zustehenden anteiligen Überschuss gemäß § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) zu versteuern hat.
Entscheidung
Das FA hatte die anteilige Anwachsung des Anteils des ausgeschiedenen Gesellschafters an der vermögensverwaltenden Gesellschaft an die Anteile des Steuerpflichtigen als entgeltlichen Anschaffungsvorgang gemäß § 23 Abs. 1 S. 4 EStG beurteilt. Das FG folgte dieser Rechtsauffassung und wies die eingelegte Klage ab.
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