· Fachbeitrag · § 21 EStG
Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen führt zu Einkünften aus VuV
| Einkünfte aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen sind nicht bei der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nach § 13a EStG , sondern bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige pachtete von seiner Ehefrau einen Hof mit landwirtschaftlichen Grundstücken, den er zunächst in vollem Umfang selbst bewirtschaftete. Später verpachtete er einen Teil der landwirtschaftlichen Flächen an einen Dritten und führte den Betrieb auf den übrigen Flächen fort.
Für das Streitjahr 2016 gab er den Überschuss der Pachteinnahmen über die Pachtausgaben als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an und ermittelte seinen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen. Das FA bezog dagegen die Pachteinnahmen gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 EStG in die landwirtschaftliche Gewinnermittlung ein.
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