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  • · Fachbeitrag · § 21 EStG

    Überschusserzielungsabsicht bei einer mehrere Jahre leer stehenden Immobilie

    Vermietet der Steuerpflichtige eine seit dem Kauf vor knapp vier Jahren leer stehende und nunmehr infolge eines Wasserschadens nicht mehr bewohnbare Immobilie an seine nichteheliche Lebensgefährtin, damit diese die Wohnung künftig nach Reparatur des Wasserschadens an Angehörige untervermieten kann, so ist diese Vermietung nicht fremdüblich, wenn die Lebensgefährtin finanziell nicht in der Lage ist, die Miete aufzubringen.

     

    Sachverhalt

    Streitig war bei der Einkommensteuer 2018 die Abzugsfähigkeit negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Bezug auf die Überschusserzielungsabsicht und die Voraussetzungen für die steuerliche

    Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen.