· Fachbeitrag · § 21 EStG
Aufwendungen für ein Seminar als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Aufwendungen für die Teilnahme an einem u. a. aus Videokurs, Abschlussworkshop und Gruppencoaching bestehenden Seminar mit dem Titel „Immocation Steuerclass“, das die Teilnehmer durch die Vermittlung von Fachwissen befähigen soll, Ertragspotenziale steuerpflichtiger Mieteinnahmen bestmöglich zu nutzen und die eigene Investitionstätigkeit zu optimieren, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sein. |
Sachverhalt
Streitig war, ob der Steuerpflichtige bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Aufwendungen für das Programm „Immocation Steuerclass“ als Werbungskosten geltend machen kann.
Der Steuerpflichtige ist der Auffassung, dass es sich bei seinen Aufwendungen für die „Immocation Steuerclass“ um Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt, da der Lehrgang mit dieser Einkunftsart in Zusammenhang steht. Die „Immocation Steuerclass“ sei nach ihrem Schwerpunkt eine Beratungs- und Fortbildungsmaßnahme für Vermieter. Vermittelt würden praxisbezogene Inhalte, die individuell auf die Vermietungstätigkeit zugeschnitten seien. Bei den Seminaren würden die Feinheiten der Investorentätigkeit näher beleuchtet, um die eigene Investitionstätigkeit zu optimieren bzw. künftige Projekte in einer wirtschaftlich sinnvollen Struktur zu realisieren. Aufgrund der mit Immobilieninvestments verbundenen hohen Investitionssummen müssten Risiken vermieden werden. Ziel des Kurses sei die steuerliche Optimierung der Vermietungstätigkeit sowie die konkrete Bewältigung der sich daraus ergebenden steuerlichen Fragestellungen.
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