· Fachbeitrag · § 20 EStG
Widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei unentgeltlicher Bürgschaft
Die Einkünfteerzielungsabsicht für Verluste aus dem Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung ist bei einer unentgeltlichen Bürgschaftsübernahme unter fremden Dritten widerlegbar zu vermuten. Sie ist grundsätzlich erst dann widerlegt, wenn die Bürgschaft ohne jeglichen wirtschaftlichen Hintergrund hingegeben worden ist. |
Sachverhalt
Streitig war, ob der Steuerpflichtige wegen des Ausfalls einer Bürgschaftsregressforderung einen steuerbaren Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im Streitjahr 2012 realisiert hatte.
Entscheidung
Das FA lehnte eine Berücksichtigung des vom Steuerpflichtigen geltend gemachten Verlusts bei den dem gesonderten Tarif gemäß § 32d Abs. 1 des EStG unterliegenden Kapitalerträgen ab. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg. Im Revisionsverfahren hob der BFH die Entscheidung der Vorinstanz allerdings auf und verwies den Streitfall zur weiteren Sachaufklärung und erneuten Entscheidung an das FG zurück.
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