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  • · Fachbeitrag · § 20 EStG

    Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den Alleingesellschafter

    Die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den Alleingesellschafter führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Die Zuwendung ist nach einer aktuellen Entscheidung des FG Münster mit 0 EUR zu bewerten, da faktisch nichts Substanzielles hinzugewonnen wurde.

     

    Sachverhalt

    Streitig waren die steuerrechtlichen Folgen des Erwerbs eigener Anteile durch den Alleingesellschafter einer GmbH.

     

    Im Streitfall hatte die GmbH ihrem Alleingesellschafter Anteile zugewandt. Er erhielt damit ein Wirtschaftsgut, das er zuvor nicht hatte. Dieses Wirtschaftsgut kann er veräußern oder anderweitig darüber verfügen. Da die GmbH dieses Wirtschaftsgut unstreitig und offensichtlich nicht einem Dritten unentgeltlich überlassen hätte, lag der Anlass dafür im Gesellschaftsverhältnis und führte damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Die zugewandten Wirtschaftsgüter hatten jedoch für den Alleingesellschafter keinen Wert, sodass der Vorteil mit 0 EUR zu bewerten war.