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  • · Fachbeitrag · § 20 EStG

    Berücksichtigung von Verlusten bei Veräußerung von TecDax-Zertifikaten an eine GmbH

    Eine restriktive Anwendung des § 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG dahingehend, dass diese in Fällen nicht zur Anwendung kommt, in denen durch die Veräußerung einer Kapitalforderung an eine Kapitalgesellschaft, an der der Steuerpflichtige zu mindestens 10 % beteiligt ist, ein Verlust entsteht, jedoch keine Gewinnverlagerung aus dem betrieblichen in den privaten Bereich stattfindet, ist nicht zulässig.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob der aus der Veräußerung von im Privatvermögen des Steuerpflichtigen gehaltenen TecDAX-Zertifikaten an eine GmbH, an der der Steuerpflichtige zu 100 % beteiligt ist, entstandene Verlust als Ausnahme vom Abgeltungsteuersatz des § 32d Abs. 1 Satz 1 EStG der Anwendung der allgemeinen tariflichen Besteuerung unterliegt.

     

    Entscheidung

    Das FG entschied, dass das FA zu Unrecht den erzielten Verlust aus der Veräußerung der angedienten TecDAX-Zertifikate an die A-GmbH den nach § 32d Abs. 1 EStG mit dem Abgeltungsteuersatz zu besteuernden Kapitaleinkünften zugeordnet hatte.

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