· Fachbeitrag · § 20 EStG
Berücksichtigung von Verlusten bei Veräußerung von TecDax-Zertifikaten an eine GmbH
Eine restriktive Anwendung des § 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG dahingehend, dass diese in Fällen nicht zur Anwendung kommt, in denen durch die Veräußerung einer Kapitalforderung an eine Kapitalgesellschaft, an der der Steuerpflichtige zu mindestens 10 % beteiligt ist, ein Verlust entsteht, jedoch keine Gewinnverlagerung aus dem betrieblichen in den privaten Bereich stattfindet, ist nicht zulässig. |
Sachverhalt
Streitig war, ob der aus der Veräußerung von im Privatvermögen des Steuerpflichtigen gehaltenen TecDAX-Zertifikaten an eine GmbH, an der der Steuerpflichtige zu 100 % beteiligt ist, entstandene Verlust als Ausnahme vom Abgeltungsteuersatz des § 32d Abs. 1 Satz 1 EStG der Anwendung der allgemeinen tariflichen Besteuerung unterliegt.
Entscheidung
Das FG entschied, dass das FA zu Unrecht den erzielten Verlust aus der Veräußerung der angedienten TecDAX-Zertifikate an die A-GmbH den nach § 32d Abs. 1 EStG mit dem Abgeltungsteuersatz zu besteuernden Kapitaleinkünften zugeordnet hatte.
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