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  • · Fachbeitrag · § 19 EStG

    Kindergeldauszahlungen an den Arbeitgeber

    Kindergeldzahlungen, die im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetreten wurden, mindern als negative Einnahmen in gleicher Weise wie die Rückzahlung von Arbeitslohn aufgrund der Abtretung einer Steuererstattung den zu versteuernden Bruttoarbeitslohn des Berechtigten.

     

    Entscheidungsgründe

    Die Auszahlungen des Kindergeldes an den Arbeitgeber sind als negative Einnahmen bei den Einkünften des Steuerpflichtigen aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) zu berücksichtigen.

     

    Bei Einkommensteuererstattungen im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung handelt es sich um die Rückzahlung von überzahltem Arbeitslohn. Diese sind als negative Einnahmen oder Werbungskosten zu berücksichtigen. Die Auszahlung des Kindergeldes an den Arbeitgeber ist steuerlich ebenfalls wie eine Rückzahlung von Arbeitslohn zu behandeln.

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