14.10.2019 · Fachbeitrag · § 18 EStG
Tagesmutter: Kein anteiliger Betriebsausgabenabzug von Eigenheimaufwendungen
Eine selbstständig tätige Tagesmutter kann Aufwendungen für ihr Eigenheim, in dem sie mehrere Kinder betreut, nicht anteilig als Betriebsausgaben geltend machen.
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