· Fachbeitrag · § 18 EStG
Steuerberatung als Liebhaberei
Liebhabereiprüfung bei Verlusten aus einer Tätigkeit als Steuerberater. |
Hintergrund
Eine einkommensteuerlich relevante Betätigung ist nach der Rechtsprechung auch bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit nur gegeben, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gesehen nachhaltig Gewinn zu erzielen. Entscheidend ist, ob die Kanzlei bei einer Gesamtbetrachtung nach der Art ihrer Führung geeignet ist, nachhaltig Gewinn zu erzielen und ob der Steuerpflichtige in angemessener Weise auf eine länger anhaltende Verlustsituation reagiert.
Dauernde Verluste sprechen indiziell gegen die Absicht, Gewinn zu erzielen. Auf eine steuerlich unbeachtliche Tätigkeit lassen sie für sich genommen aber nur schließen, wenn aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich ist, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt.
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