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  • · Fachbeitrag · § 21 EStG

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung eines Privatjets

    Die Einkünfteerzielungsabsicht ist bei der Vermietung eines Privatjets für sechs bis neun Passagiere ungeachtet der Erzielung von Werbungskostenüberschüssen über einen Zeitraum von ca. acht Jahren gegeben, wenn eine private Nutzung nicht stattfindet, das Flugzeug unter Einschaltung eines Vercharterers am Markt angeboten wird, auf den geschäftlichen Misserfolg nach einer Anlaufphase von fünf Jahren mit einem Wechsel des Vercharterers und sodann mit dem Verkauf des Jets reagiert wird und der Vermieter bei seiner Investition über einen Zeitraum von 30 Jahren von einem Totalüberschuss ausgehen durfte.

     

    Sachverhalt

    Der Erblasser erwarb in 2006 einen Düsenjet des Baujahres 1990 für sechs bis neun Passagiere zuzüglich zwei Besatzungsmitgliedern und veräußerte das Flugzeug in 2014. Während der Besitzzeit erzielte er ausschließlich vom FA zunächst anerkannte Verluste, deren Anerkennung im Rahmen einer Außenprüfung rückwirkend versagt wurde.

     

    Entscheidung

    Nach erfolglosem Einspruch der Erben gab das FG der eingelegten Klage statt.

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