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  • · Fachbeitrag · § 16 EStG

    USt-Erstattungsansprüche aus dem Betrieb von Geldspielgeräten nach Betriebsaufgabe

    Wird der Betrieb vorher aufgegeben, ist der tatsächliche Zahlungseingang auf die ‒ in der Aufgabebilanz noch nicht bilanzierungsfähige ‒ Umsatzsteuer-Erstattungsforderung ein die Höhe des Betriebsaufgabegewinns beeinflussendes rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Die in der Zeit nach der Betriebsaufgabe entstandenen Erstattungszinsen auf diese Forderung sind demgegenüber im Jahr des Zahlungseingangs als nachträgliche gewerbliche Betriebseinnahmen zu berücksichtigen.

     

    Entscheidung

    Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche in Zusammenhang mit dem Betrieb von Geldspielautomaten, die der eindeutigen Verwaltungsauffassung vor Ergehen des EuGH-Urteils im Februar 2005 entgegenstanden, waren frühestens zum ersten Bilanzstichtag zu aktivieren, der auf die vorbehaltlose Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 12.5.2005, V R 7/02 im BStBl II vom 30.9.2005 folgte.

     

    Im Streitfall war daher eine entsprechende Forderung aufgrund der Betriebsaufgabe in 2004 in der Aufgabebilanz nicht zu erfassen. Auch eine spätere Bilanzierung kam nicht infrage, da aufgrund der Betriebsaufgabe in 2004 für das Jahr 2005 keine Steuerbilanz mehr zu erstellen war.

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