· Fachbeitrag · § 15b EStG
Vorliegen eines Steuerstundungsmodells bei einer Goldfinger-Gestaltung
Die Frage, ob eine Einkunftsquelle als Steuerstundungsmodell i. S. d. § 15b Abs. 1 S. 1 EStG und § 15b Abs. 2 EStG einzuordnen ist, ist anleger- bzw. gesellschafterbezogen zu prüfen. Ob in der Sache ein Steuerstundungsmodell gegeben ist, ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung der entsprechenden Einzelfallumstände zu ermitteln. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es darum, mittels gewerblichen Goldhandels um den Jahreswechsel durch eine in Großbritannien ansässige Personengesellschaft mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG negative, im Inland steuerfreie und dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte zu generieren, d. h., es sollten steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden. Die Absicht, im Rahmen des Goldhandels auch (wirtschaftliche) Gewinne zu erzielen, war nicht der die Gestaltung tragende Teil. Es stellte sich die Frage, ob ein Steuerstundungsmodell i. S. v. § 15b EStG vorliegt.
Entscheidung
Das FG lehnte hat die Annahme eines Steuerstundungsmodells ab und gab der Klage statt..
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig