· Fachbeitrag · § 15a EStG
Ermittlung des verrechenbaren Verlusts gemäß § 15a EStG
Die außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG lässt das steuerliche Kapitalkonto des Kommanditisten i. S. d. § 15a EStG unberührt. Sie ist daher nicht in die Ermittlung des verrechenbaren Verlusts gemäß § 15a EStG einzubeziehen. |
Sachverhalt
Streitig war, ob eine (Sach-)Einlage im Jahr 2018 das Kapitalkonto i. S. v. § 15a EStG erhöht hat und wie sich Hinzurechnungen gemäß § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG auf die Höhe des verrechenbaren Verlusts der Streitjahre ausgewirkt haben.
Unter dem „Anteil am Verlust der KG“ i. S. d. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG ist nur der Verlustanteil zu verstehen, der sich aus der Steuerbilanz der Gesellschaft einschließlich einer etwaigen Ergänzungsbilanz ergibt. Etwaige Sondergewinne oder Sonderverluste bleiben demgegenüber bei der Ermittlung des „Anteils am Verlust der KG“ außer Betracht.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig