· Fachbeitrag · § 15 EStG
Verrechnungsverbot für Verluste aus Warentermingeschäften
Ein der Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs dienendes Termingeschäft muss neben einer gegenläufigen Erfolgskorrelation eine zeitliche Verknüpfung mit dem Grundgeschäft aufweisen. |
Sachverhalt
Streitig war, ob Warentermingeschäfte der Absicherung des Grundgeschäfts der Steuerpflichtigen dienten und deshalb nicht das Verlustverrechnungsverbot des § 15 Abs. 4 S. 4 EStG eingreift. Das FA hatte die Verluste aufgrund der Regelung in § 15 Abs. 4 EStG nicht berücksichtigt, die nachfolgend eingelegte Klage blieb ohne Erfolg.
Entscheidung
Gem. § 15 Abs. 4 S. 3 EStG dürfen Verluste aus Termingeschäften weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden.
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