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  • · Fachbeitrag · § 15 EStG

    Verrechnungsverbot für Verluste aus Warentermingeschäften

    Ein der Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs dienendes Termingeschäft muss neben einer gegenläufigen Erfolgskorrelation eine zeitliche Verknüpfung mit dem Grundgeschäft aufweisen.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob Warentermingeschäfte der Absicherung des Grundgeschäfts der Steuerpflichtigen dienten und deshalb nicht das Verlustverrechnungsverbot des § 15 Abs. 4 S. 4 EStG eingreift. Das FA hatte die Verluste aufgrund der Regelung in § 15 Abs. 4 EStG nicht berücksichtigt, die nachfolgend eingelegte Klage blieb ohne Erfolg.

     

    Entscheidung

    Gem. § 15 Abs. 4 S. 3 EStG dürfen Verluste aus Termingeschäften weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden.