· Fachbeitrag · § 15 EStG
Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebs- vermögen II bei der Mitunternehmerschaft
Beteiligt sich der Kommanditist einer GmbH & Co. KG an einer GmbH, deren Anteile bislang die GmbH & Co. KG allein gehalten hat, führt die bestehende Beteiligung der GmbH & Co. KG an der GmbH allein nicht dazu, dass die neu erworbene Kapitalbeteiligung des Kommanditisten für das Unternehmen der Personengesellschaft als wirtschaftlich vorteilhaft und damit als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II anzusehen ist. |
Sachverhalt
Streitig war die steuerliche Behandlung eines im Rahmen einer Kapitalerhöhung geleisteten Aufgelds für einen GmbH-Anteil und des aus der nachfolgenden Veräußerung des Anteils resultierenden (Sonderbetriebs-) Verlusts. Die Steuerpflichtige, eine GmbH & Co KG, war zu 100 % an der A – GmbH beteiligt. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung erwarb der Kommanditist der GmbH & Co. KG Anteile an der GmbH, die nachfolgend verlustbringend veräußert wurden. Das FA erkannte die hierdurch entstandenen Sonderbetriebsausgaben nicht an, da von vornherein festgestanden habe, dass die Beteiligung nur Verluste bringen könne.
Entscheidung
Der BFH bestätigte im Revisionsverfahren die vom FA vertretene Rechtsauffassung, dass durch die Veräußerung kein Sonderbetriebsvermögensverlust ausgelöst werden konnte. Denn eine Tochter-Kapitalgesellschaft erfüllt eine wesentliche wirtschaftliche Funktion ihrer Mutter-Personengesellschaft im Sinne der Rechtsprechung zur Qualifizierung von Kapitalbeteiligungen als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II nicht bereits dadurch, dass sie der Muttergesellschaft allein aufgrund deren finanzieller Beteiligung die Teilhabe an den von ihr erzielten Vermögensmehrungen ermöglicht.
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