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  • · Fachbeitrag · § 13 EStG

    Zusammenhang einer gepachteten Jagd mit gepachtetem land- und forstwirtschaftlichem Betrieb einer Personengesellschaft

    | Die Einkünfte aus der Jagd stehen im Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetrieb, wenn sich das gepachtete Jagdausübungsrecht auf die bewirtschafteten Pachtflächen erstreckt. Bilden die Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetriebs einen Eigenjagdbezirk und werden diesem durch Vertrag (gestützt auf § 5 Abs. 1 BJagdG) Flächen angegliedert, so ist der Zusammenhang der Jagd in dem vergrößerten gepachteten Eigenjagdbezirk mit dem land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetrieb jedenfalls dann noch zu bejahen, wenn die Jagd überwiegend auf eigenbetrieblich genutzten Flächen ausgeübt wird. Bei einer Personengesellschaft kann der erforderliche Zusammenhang der Einkünfte aus der Jagd mit dem Betrieb der Personengesellschaft regelmäßig nur gegeben sein, wenn das Jagdausübungsrecht einem Gesellschafter zusteht. |

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um eine GbR (Steuerpflichtige), die ein Klostergut mit einer Gesamtfläche von 500 ha pachtete, davon 480 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Ferner pachtete sie die gesamte Jagdnutzung des Eigenjagdbezirks „Klostergut X“ zur Größe von insgesamt 670 ha. Dieser umfasste neben der gepachteten Gutsfläche auch eine im Eigentum der Landesforstverwaltung stehende Fläche, die sich aus mehreren Teilflächen zusammensetzte.

     

    Bei Ermittlung ihrer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zog die Steuer-pflichtige Aufwendungen für die Jagdpacht und die Jagdsteuer einkünftemindernd ab. Das FA ließ den Abzug der Aufwendungen jedoch mangels hinreichenden Zusammenhangs der Jagdaufwendungen mit den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft unberücksichtigt.

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