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  • · Fachbeitrag · § 34 EStG

    Ermäßigter Steuersatz für Überstundenvergütungen für mehrjährige Tätigkeiten

    Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet, ist die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 2. Hs. EStG zu gewähren.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob die Abgeltung für nicht genommene Urlaubstage der ermäßigten Besteuerung gemäß § 34 Abs. 1 EStG zu unterwerfen ist.

     

    Entscheidung

    Das FG hat dies bejaht und der Klage stattgegeben.