· Fachbeitrag · § 34 EStG
Ermäßigter Steuersatz für Überstundenvergütungen für mehrjährige Tätigkeiten
Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet, ist die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 2. Hs. EStG zu gewähren. |
Sachverhalt
Streitig war, ob die Abgeltung für nicht genommene Urlaubstage der ermäßigten Besteuerung gemäß § 34 Abs. 1 EStG zu unterwerfen ist.
Entscheidung
Das FG hat dies bejaht und der Klage stattgegeben.
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