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  • 16.08.2017 · Fachbeitrag · § 32d EStG

    Ist eine mittelbare berufliche Tätigkeit aus- reichend für die Anwendung des § 32d EStG?

    | Eine nur mittelbare berufliche Tätigkeit eines zu 10 % beteiligten GmbH-Gesellschafters für diese Kapitalgesellschaft als Geschäftsführer einer anderen GmbH erfüllt nicht die Voraussetzungen für einen Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer gemäß § 32d EStG. |

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