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  • 28.09.2018 · Fachbeitrag · § 26b EStG

    Rückwirkende Gewährung des Splittingtarifs bei gleichgeschlechtlichem Ehepaar

    | Ein gleichgeschlechtliches Ehepaar ist auf Antrag rückwirkend ab 2001 zusammen zu veranlagen, wenn es am 1.8.2001 eine Lebenspartnerschaft begründet hat, die nach Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes (EheöffnungsG) im November 2017 in eine Ehe umgewandelt wurde. |

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