Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · § 24 EStG

    Steuerbarkeit von Entschädigungen

    | Erhält ein Erwerbsloser vom Schädiger Ersatz für den verletzungsbedingt erlittenen Erwerbsschaden, kommt es für die steuerliche Behandlung darauf an, ob mit der Zahlung steuerbare und steuerpflichtige Einnahmen oder der Wegfall des Anspruchs auf steuerfreie Sozialleistungen ersetzt werden sollen. |

     

    Sachverhalt

    Der im Januar 1964 geborene Steuerpflichtige war seit 1986 nichtselbstständig beschäftigt. Nach betriebsbedingter Kündigung schied er zum Ende des Jahres 2000 gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Betrieb aus und war seitdem arbeitslos gemeldet. Infolge einer missglückten Operation in 2003 wurde er dauerhaft erwerbsunfähig. Seit Frühjahr 2004 bezog er Hartz-IV-Leistungen.

     

    Im Jahr 2009 erklärte sich der Haftpflichtversicherer des Schädigers bereit, zum Ausgleich sämtlicher Schäden insgesamt 490.000 EUR an den Steuerpflichtigen zu zahlen. Grundlage dafür war die Aussage des Steuerpflichtigen, keine Leistungen eines Sozialversicherungsträgers zu erhalten. Die Versicherung bemaß den Erwerbsschaden des Steuerpflichtigen für die Vergangenheit mit 60.000 EUR und für die Zukunft mit 175.000 EUR. Zur Ermittlung des Verdienstausfallschadens hatte der Steuerpflichtige der Versicherung die Lohnabrechnungen eines gleich qualifizierten Kollegen zur Verfügung gestellt, der eine vergleichbare Tätigkeit ausführte. Die Versicherung leistete im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen im August 2009 eine Abschlusszahlung von 440.000 EUR.

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents