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  • 07.08.2017 · Fachbeitrag · § 2 EStG

    Keine Zusammenveranlagung für Partner einer nichtehelichen verschieden- geschlechtlichen Lebensgemeinschaft

    | Nach § 2 Abs. 8 EStG sind die Regelungen zum Veranlagungswahlrecht auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden. Der BFH hat hierzu nun entschieden, dass sie auf verschiedengeschlechtliche Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Anwendung findet. |

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