17.09.2020 · Nachricht · Verpflegungsmehraufwand
Mahlzeitengestellung auch bei finanzieller Beteiligung durch AN
| Wird der Arbeitnehmer während seiner beruflichen Auswärtstätigkeit durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten „verpflegt“, liegt eine Mahlzeitengestellung vor. Dann sind die nach der Abwesenheit gestaffelten Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4a S. 8 EStG zu kürzen. Eine Mahlzeitengestellung liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer finanziell an den Mahlzeiten beteiligt wird und ein Verein zwischengeschaltet ist, so das FG Niedersachsen im Fall eines Matrosen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig