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  • Zertifikat - Rückzahlung des Nennwertes garantiert und Aussicht auf Jahresrendite von bis zu 6,8 %

    Das WGZ-Garant-Zertifikat 17 (ISIN: DE000WGZ2VZ4) mit einer Laufzeit bis zum 21.12.12 garantiert bei Fälligkeit die volle Rückzahlung des Nennwerts von 100 EUR je Anteil. Darüber hinaus besteht die Aussicht auf eine Gesamtrendite von bis zu 32 %. Entscheidend für die Performance ist die Entwicklung des EuroStoxx 50, der die größten europäischen Aktien aus dem Euro-Raum, ohne die Schweiz, Großbritannien oder Schweden umfasst. Ausgangswert ist der Indexstand vom 2.1.09. Anleger erhalten die positive Kursentwicklung bis Ende 2012 über einen entsprechend höheren Rückzahlungsbetrag. Allerdings berücksichtigt das Zertifikat nur Gewinne bis zu 32 %, sie sind also über ein Cap gedeckelt. Alles was der Index darüber hinaus zulegt, kann nicht an Rendite vereinnahmt werden. Damit sind drei verschiedene Szenarien am 21.12.12 denkbar. Der EuroStoxx 50  

     

    • gewinnt innerhalb von vier Jahren mindestens 32 %, dann erhält der Anleger 132 EUR je Anteil ausgezahlt.
    • gewinnt zwischen 0,1 und 31,9 %. Der Anleger bekommt die entsprechende Kursentwicklung ausgezahlt. Bei einem Anstieg um beispielsweise 22 % wären das 122 EUR je Anteil.
    • verliert im Vergleich zu seinem Startniveau. Unabhängig von der Höhe des Verlustes wird das Zertifikat mit 100 EUR je Anteil getilgt.

     

    Die Kapitalzusage bezieht sich wie bei Garantieprodukten allgemein üblich ausschließlich auf das Ende der Laufzeit. Bei einem vorzeitigen Verkauf können Verluste entstehen. Der Charme dieses Zertifikates liegt vor allem darin, dass die Funktionsweise im Vergleich zu den Angeboten der vergangenen Jahre einfach und leicht verständlich ist. Für die Kapitalgarantie müssen Anleger jedoch auf einen Renditezusatz bei stark steigenden Aktienbörsen verzichten. Mehr als rund 6,8 % pro Jahr sind nicht zu realisieren. Die Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer. Bei einem vorzeitigen Verkauf mit Verlust liegen verrechenbare negative Kapitaleinnahmen nach § 20 Abs. 2 EStG vor.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 213 | ID 124774

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