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  • Vier Jahre elektronische Offenlegungspflicht

    Das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister, kurz EHUG, trat zum 1.1.07 in Kraft. Es bestimmt u. a., dass die Unterlagen für Geschäftsjahre ab 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen sind. Damit sind die eingereichten Unterlagen über das Internetportal des Unternehmensregisters allen Interessierten zugänglich, wenn der Pflicht zur Offenlegung durch das Unternehmen Folge geleistet wurde.  

     

    Wie viele Unternehmen erfüllen bisher diese Pflicht?

    Die Gesamtzahl der im elektronischen Bundesanzeiger eingereichten Jahresabschlüsse beträgt nach einer aktuellen Verlautbarung des elektronischen Bundesanzeigers derzeit schon über 3 Millionen. Damit liegt die Offenlegungsquote heute etwa bei 90 %. Zum Vergleich sei hier vermerkt, dass die Quote vor Inkrafttreten des EHUG bei gerade einmal 5 % lag.  

     

    Monatlich verzeichnet der elektronische Bundesanzeiger über 2,6 Mio. Zugriffe, wovon ca. 80 % - knapp 2,1 Mio. Zugriffe pro Monat - auf den Bereich der Jahresabschlüsse entfallen. Rechnet man das auf Tage um, bedeutet das, dass alleine im elektronischen Bundesanzeiger täglich über 66.000 Jahresabschlüsse abgerufen werden. Hinzu kommen pro Tag etwa 29.000 Jahresabschlüsse, die auf den Seiten des Unternehmensregisters abgerufen werden, sodass insgesamt täglich ca. 95.000 Jahresabschlüsse das Interesse irgendeines Unternehmensfremden befriedigen.  

     

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