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  • Verzugszins - Taggenaue Berechnung online

    Zum 1.7.2008 wird die Deutsche Bundesbank den halbjährlich geltenden Basiszinssatz neu berechnen, der dann bis zum 31.12.2008 maßgebend ist. Bezugsgröße ist hierbei der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor Beginn des jeweiligen Halbjahres. Derzeit liegt er für das erste Halbjahr 2008 bei 3,32 v.H. Der Basiszins ist maßgebend, wenn private oder gewerbliche Gläubiger mit ihrer Zahlung in Verzug geraten. Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Zinssatz liegt bei Geschäften mit Verbrauchern bei 5 v.H. und bei Geschäften mit Unternehmern bei 8 v.H. über dem Basiszins. Maßgebend ist der Zeitraum, indem sich der Schuldner in Verzug befand. Somit können verschiedene Sätze für einen Zeitraum in Betracht kommen. Die Berechnung erleichtert ein kostenloses Online-Modul unter www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php. Dort lassen sich die Verzugszinsen bei Verbraucher- und Handelsgeschäften auf Tastendruck für beliebige Zeiträume berechnen.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 425 | ID 119366

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