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  • Steuern kompakt

    § 10 EStG – Kinderbetreuung während der Ausbildung

     

    Betreuungsaufwendungen für Kinder bis zum 14. Lebensjahr sollen 2006 mit zwei Dritteln und jährlich bis zu 4.000 EUR wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sein, sofern Alleinerziehende sowie beide zusammenlebenden Elternteile erwerbstätig sind (s. AStW 06, 153). Entgegen den ursprünglichen Plänen wird nun auch die Förderung für Eltern erweitert, die sich in Ausbildung befinden, krank oder behindert sind. Anstelle des begrenzten Abzugs als außergewöhnliche Belastungen nach § 33c EStG können hier nunmehr bis zu 4.000 EUR für Kinder bis 14 Jahren als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dieser Abzug kommt z.B. in Frage, wenn sich ein Alleinerziehender in Ausbildung befindet oder wenn ein Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht und sich der andere in Ausbildung befindet, krank oder behindert ist. Ist das Kind zwischen drei und sechs Jahren alt, reicht es bereits aus, wenn ein Elternteil Einkünfte erzielt. Was der andere Partner macht, spielt in diesem Fall keine Rolle. 

     

    § 16 EStG – Verkauf einer Grundstücks-KG nicht begünstigt

     

    Die Veräußerung von Anteilen an einer Grundstücks KG ist nicht nach § 16 EStG tarifbegünstigt, wenn mit diesem Vorgang zum Umlaufvermögen gehörender Grundbesitz der Gesellschaft verkauft wird und damit der Gesellschaftszweck verwirklicht wird. Bei Immobiliengeschäften ist davon auszugehen, dass es keinen spezifischen Kundenkreis gibt und somit auch Verkäufe im Zuge einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe laufende Geschäfte darstellen. Dann ist auch der Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen nicht tarifbegünstigt (FG Nürnberg 27.4.05, V 117/2004, EFG 06, 40, Revision unter IV R 35/05). 

     

    § 20 EStG – Besteuerung von Bonusaktien

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