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    § 13, 15 EStG - Weiterverkauf von Reitpferden ist nicht gewerblich

    Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird nicht dadurch zu einem Gewerbebetrieb, dass er Pferde zukauft, sie während einer nicht nur kurzen Aufenthaltsdauer zu hochwertigen Reitsportpferden ausbildet und dann weiterverkauft. Pferde gehören nämlich unabhängig von Alter und Ausbildungsstand zur Landwirtschaft, solange die Vieheinheiten-Grenze nicht überschritten wird. Die spätere Verwendung durch die Käufer spielt hierbei genauso wenig eine Rolle wie die Frage, inwieweit Reitpferde als landwirtschaftliche Produkte anzusehen sind. Im Urteilsfall führte der An- und Verkauf von 61 Pferden allein in einem Wirtschaftsjahr nicht zu gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG (BFH 17.12.08, IV R 34/06).  

    Abruf-Nr. 091386

     

    § 15 EStG - Schneller Verkauf nur ein Indiz für Grundstückshandel

     

    Zur Prüfung der Drei-Objekt-Grenze bei einer Personengesellschaft zählen Grundstücksaktivitäten nicht mit, die die Gesellschafter allein oder im Rahmen einer anderen Mitunternehmerschaft getätigt haben. Zudem darf allein aus der Tatsache, dass zwischen dem Erwerb oder der Bebauung und der Veräußerung einer Immobilie nur zwei Jahre lagen, nicht geschlossen werden, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Verkaufsabsicht erworben worden ist. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer Grundstücksmakler ist oder der Baubranche angehört. Denn auch bei einem engen zeitlichen Zusammenhang ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einem Sinneswandel gekommen ist. Nur wenn andere Umstände für eine Veräußerungsabsicht sprechen, kann die kurze Frist eine Indizwirkung haben und der Vorgang für die Prüfung des gewerblichen Grundstückshandels relevant sein (BFH 17.12.08, IV R 72/07).  

    Abruf-Nr. 091458

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