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  • Steuern kompakt

    § 4 EStG - Oldtimer ist nur selten Betriebsvermögen

     

    Der Anerkennung eines 27 Jahre alten Mercedes 300 Cabriolets als gewillkürtes Betriebsvermögen kann entgegenstehen, dass ein betrieblicher Nutzen fehlt. Denn ein Liebhaberobjekt dient regelmäßig nicht dem Betrieb. Liegt aufgrund der überwiegend betrieblichen Nutzung notwendiges Betriebsvermögen vor, sind die Höhe des Einlagewerts und die Angemessenheit der durch das Fahrzeug veranlassten Betriebsausgaben zu überprüfen. Kommt eine Zuordnung zum Betriebsvermögen nicht in Betracht, können aber einzelne Fahrten betrieblich veranlasst und die durch sie veranlassten Kosten steuerlich abziehbar sein (BFH 5.2.07, IV B 73/05, BFH/NV 2007, 1106).  

     

    § 4 EStG - Veruntreutes Geld kann nicht entnommen werden

     

    In der Praxis eines Freiberuflers veruntreute Gelder gelten nicht als zugeflossen und werden bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht als Betriebseinnahmen berücksichtigt. Daher erhöhen sie nicht im Rahmen der Ermittlung des Überentnahmebetrags nach § 4 Abs. 4a EStG als fiktive Einlagen das Entnahmepotenzial. Soweit durch Untreuehandlungen Einnahmeausfälle vorliegen, wird gerade kein Gewinn erzielt und kann folglich auch nicht entnommen werden (FG München 26.1.07, 7 K 3527/04).  

     

    § 7g EStG - Konkretisierung der voraussichtlichen Anschaffung

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