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    EStG - Ein vorläufiger Punkt weniger

     

    Das BVerfG hat die Beschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Behinderten-Pauschbetrags nicht zur Entscheidung angenommen. Daher setzt die Verwaltung Bescheide in dieser Hinsicht nicht mehr vorläufig fest. Darüber hinaus kommt aufgrund der Entscheidung auch kein ruhendes Verfahren mehr in Betracht (BVerfG 17.1.07, 2 BvR 1059/03; BMF 13.4.07, IV A 7 - S 0338/07/0003, DB 07, 831).  

     

    § 4a EStG - Abweichendes Wirtschaftsjahr ist kein Missbrauch

     

    Die Wahl eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres gemäß § 4a EStG für einen neu gegründeten Betrieb ist kein Gestaltungsmissbrauch, wenn hierdurch die Entstehung eines Rumpfjahres vermieden wird. Bei Betriebsgründung bedarf die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres nicht der Zustimmung des Finanzamts, kann aber im Einzelfall missbräuchlich sein. Dies ist jedoch bei der Vermeidung eines Rumpfgeschäftsjahres ausgeschlossen, weil der übliche Regelzeitraum für die Gewinnermittlung zwölf Monate umfasst. Daher sind keine zusätzlichen plausiblen außersteuerlichen Gründe für die Anerkennung notwendig (BFH 9.11.06, IV R 21/05, DB 07, 890).  

     

    § 32 EStG - Kindergeld von 154 EUR monatlich ist ausreichend

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